Leasingbürgschaften
Als eine Art Versicherungsbürgschaften hinterlegen sie beim Leasinggeber die Sicherheit das die Anzahlung bzw. ein prozentualer Anteil des Leasingwertes durch die Bürgschaft abgesichert ist. Diese Bürgschafsversicherung wird vom Leasingnehmer beim Leasinggeber als Sicherheit hinterlegt.
Oft kommen diese Arten von Bürgschaften trotz Bankbürgschaften zum Einsatz, da sie unter anderem geringere Sicherheiten beinhalten und beide Parteien absichern.

Ablauf
Eine Leasingbürgschaft kommt nicht nur bei Erweiterungen des Fuhrparkes in Betracht, sondern auch bei der Austattung von zusätzlichen Maschinen im Unternehmen. Die Bürgschaftsversicherung deckt hier in jeden Falle die Anzahlung oder auch den prozentualen Anteil des Leasingwertes für die entsprechende Anschaffung ab.
Oft kann es vorkommen, dass für spezielle Produktionen eine neue Maschine benötigt wird. Diese kommt dann jedoch nur für die Dauer des Auftrages in Betracht. Die Maschine wird demnach nur für einen begrenzten Zeitraum benötigt, und kannn für die nachfolgenden Produktionen nicht mehr genutzt werden. Für diesen Zeitraum wird eine neue Maschine gebraucht, welche durch einen Leasingvertrag in Anspruch genommen wird. Hier werden die Anzahlungen über die Bürgschaftsversicherung abgedeckt. falls es in der Produktion eventuell zu Enpässen kommen sollte.
Vorteile
Einer der Vorteile einer Leasingbürgschaft besteht darin, dass Zahlungen an den Leasinggeber abgesichert sind, im Falle des nicht bestritten werden könne, oder andere Komplikationen eintreten. Jedoch auch die Leasinggesellschaft an sich wird durch die Erbringung der Sicherheit in solchen Fällen entlastet. Zum anderen wird die Liqudität des Leasingnehmers geschont, da sich das Aufnehmen der Bürgschaft nich negativ auf den Kreditrahmen auswirkt.
Beide Parteien haben also die Sicherheit, dass bei diversen Problemen und Komplikationen die Verbindlichkeiten, welche an den Leasinggeber offen stehen im vertraglich abgesicherten Ramen geleistet werden.